Willkommen in Deutschland
Krisenvorsorgeliste
Jeder deutsche Staatsangehörige, der - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk einer Vertretung lebt, kann in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im online-Verfahren. Auch wenn vor Einführung des online-Verfahrens bereits eine Registrierung erfolgt war, ist eine Neuanmeldung erforderlich, da die bisher manuell geführten Listen durch das neue Verfahren ersetzt werden. Mehr zum Thema finden Sie unter:
Deutsche Touristen und im Ausland lebende Deutsche können in rechtlichen Fragen auf die umfassende Hilfe der Konsularabteilung zurückgreifen. Wir informieren über aktuelle Bestimmungen zu Reisepässen,...
Mehr lesen